RS OGH 2024/5/22 3Ob259/53; 1Ob374/53; 5Ob65/61; 6Ob365/61; 6Ob231/64; 5Ob34/65; 8Ob80/65; 5Ob51/65;

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Veröffentlicht am 20.04.1953
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Rechtssatz

Der Mangel rechtlichen Interesses an der Feststellung ist auch im Rechtsmittelverfahren, von Amts wegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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