RS OGH 2026/3/12 3Ob553/54; 8Ob564/77; 10ObS250/01i; 4Ob26/16a; 9Ob4/19g; 4Ob93/20k; 9ObA127/21y; 9O

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Veröffentlicht am 11.09.1954
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Rechtssatz

Eine nach Entscheidung des OGH und Hinausgabe der Entscheidung erklärte Rechtsmittelzurückziehung ist gegenstandslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0042029

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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