Norm
StPO §290 Abs1 Satz1Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof muss sich, soweit die Nichtigkeitsbeschwerde zuungunsten des Angeklagten erhoben wurde, auch bei Mängeln der rechtlichen Beurteilung auf die Überprüfung beschränken, ob der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund in der in der Beschwerde ausgeführten Richtung vorliegt, ohne in anderer Richtung vorliegende Mängel der rechtlichen Beurteilung aufgreifen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0100226Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2017