RS OGH 2025/5/28 7Ob650/56; 1Ob29/80; 1Ob703/83; 8Ob626/84; 1Ob583/85; 1Ob6/89; 7Ob628/89; 7Ob686/89

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Veröffentlicht am 09.01.1957
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Rechtssatz

Der Mappendarstellung kommt nicht die Bedeutung einer bücherlichen Eintragung zu. Sie ist nur dazu bestimmt, die Lage der Liegenschaften zu veranschaulichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0049554

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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