RS OGH 2020/4/16 1Ob323/61, 1Ob78/64, 1Ob158/64, 8Ob238/71, 1Ob3/72, 5Ob269/71 (5Ob270/71 -5Ob274/71

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Veröffentlicht am 12.07.1961
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Rechtssatz

Die Prüfung des Mitverschuldens hat sich auf jene tatsächlichen Umstände zu beschränken, die der Beklagte eingewendet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0022807

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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