RS OGH 2023/2/16 8Ob312/64 (8Ob313/64); 1Ob96/75; 6Ob535/76; 7Ob783/79; 1Ob43/81; 1Ob20/85; 8Ob627/8

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Veröffentlicht am 27.10.1964
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Rechtssatz

Die sogenannte Freiheitsersitzung ist ein Fall der Verjährung einer bereits bestehenden Dienstbarkeit und kein Fall der Ersitzung. Sie kann daher nur über ausdrückliche Einrede beachtet werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

usucapio libertatis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0034333

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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