Rechtssatz
Wird jemand zum Kurator bestellt, so erfolgt diese Maßnahme nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt. Daher kann er aus seiner Bestellung keine Rechte erworben haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0007280Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.03.2026