Norm
StPO §262 ARechtssatz
Das Gericht ist nicht an die Auffassung des Anklägers über den konkreten Ablauf jeder einzelnen Phase eines von ihm verfolgten Vorganges gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0098895Im RIS seit
30.04.1968Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023