Norm
ABGB §1295 IIa2Rechtssatz
Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer können nur im Fall eigenen Verschuldens seinerseits oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1315 ABGB geltend gemacht werden (JBl 1933,367).Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer können nur im Fall eigenen Verschuldens seinerseits oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 1315, ABGB geltend gemacht werden (JBl 1933,367).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0023377Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018