Norm
StPO §281 Abs1 Z3Rechtssatz
Die im § 281 Abs 1 Z 3 StPO enthaltene Anführung der Vorschriften, deren Verletzung diesen Nichtigkeitsgrund herstellt, ist eine streng taxative, eine analoge Anwendung auf andere Bestimmungen ist ausgeschlossen.Die im Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 3, StPO enthaltene Anführung der Vorschriften, deren Verletzung diesen Nichtigkeitsgrund herstellt, ist eine streng taxative, eine analoge Anwendung auf andere Bestimmungen ist ausgeschlossen.
Entscheidungstexte