RS OGH 2024/1/31 12Os151/69; 11Os81/79; 9Os136/81; 13Os17/83; 15Os160/87; 12Os64/88; 14Os141/87; 12O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1969
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Norm

StPO §238
StPO §281 Z4 A
  1. StPO § 281 heute
  2. StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024
  3. StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022
  4. StPO § 281 gültig von 01.01.2008 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  5. StPO § 281 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2005
  6. StPO § 281 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/1997
  7. StPO § 281 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999
  8. StPO § 281 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999
  9. StPO § 281 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/1997
  10. StPO § 281 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993
  11. StPO § 281 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Ohne Rücksicht auf den Inhalt eines vom Angeklagten in der Hauptverhandlung gestellten Antrages ist es Sache des dem Angeklagten zur Seite stehenden Verteidigers, auf Grund einer diesem Antrage ausdrücklich nicht stattgebenden Erklärung des Vorsitzenden ein Zwischenerkenntnis des Senates über den Antrag zu verlangen. Erst auf Grund von Inhalt und Begründung eines solchen Zwischenerkenntnisses oder auf Grund der Verweigerung eines solchen kann die Verteidigung mit Aussicht auf Erfolg den Nichtigkeitsgrund der Z 4 des § 281 StPO geltend machen.Ohne Rücksicht auf den Inhalt eines vom Angeklagten in der Hauptverhandlung gestellten Antrages ist es Sache des dem Angeklagten zur Seite stehenden Verteidigers, auf Grund einer diesem Antrage ausdrücklich nicht stattgebenden Erklärung des Vorsitzenden ein Zwischenerkenntnis des Senates über den Antrag zu verlangen. Erst auf Grund von Inhalt und Begründung eines solchen Zwischenerkenntnisses oder auf Grund der Verweigerung eines solchen kann die Verteidigung mit Aussicht auf Erfolg den Nichtigkeitsgrund der Ziffer 4, des Paragraph 281, StPO geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0098040

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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