Rechtssatz
Der Zweck der Schutznorm ist auf den Schutz solcher Personen beschränkt, die befugterweise in den Gefahrenbereich gelangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027526Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2025