RS OGH 2013/3/19 1Ob219/70, 6Ob204/71, 6Ob62/72, 3Ob90/73, 1Ob579/76, 6Ob684/77, 7Ob557/78, 8Ob550/8

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Veröffentlicht am 01.10.1970
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Rechtssatz

Im Kostenpunkt ist auch ein Rekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem der Revisionsrekurs als unzulässig zurückgewiesen wurde, unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0017148

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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