RS OGH 2025/7/21 5Ob21/71; 2Ob194/71; 1Ob211/73; 2Ob360/74; 4Ob527/79; 4Ob345/82; 1Ob138/97v; 4Ob34/

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Veröffentlicht am 10.02.1971
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Rechtssatz

Das Gericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechtes gibt (ZBl 1932/56 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0040189

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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