Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Wesen der fiduziarischen Treuhand. Im Innenverhältnis sind hier §§ 1002 ff ABGB von Bedeutung, aber nur in einem gewissen, durch die Besonderheit des Rechtsinstitutes der Treuhand bedingten Umfang.Wesen der fiduziarischen Treuhand. Im Innenverhältnis sind hier Paragraphen 1002, ff ABGB von Bedeutung, aber nur in einem gewissen, durch die Besonderheit des Rechtsinstitutes der Treuhand bedingten Umfang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010488Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2023