RS OGH 2025/11/12 9Os55/71; 13Os177/79; 12Os177/79; 9Os168/79; 10Os136/80; 11Os57/81; 10Os1/83; 13Os

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Veröffentlicht am 03.06.1971
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Rechtssatz

Ein sogenanntes "Ergänzungsurteil" hat sich auf die Straffrage zu beschränken und daher lediglich auszusprechen, dass der Angeklagte für die im insoweit rechtskräftigen früheren Urteil angeführten Straftaten zu einer neu festgesetzten Strafe verurteilt wird.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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