Rechtssatz
Das Gesetz verlangt bei der Fragestellung nicht die Anführung aller jener Umstände des Einzelfalles, in denen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden sollen; eine erschöpfende Beschreibung der Tat ist nicht erforderlich (Spezialisierung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100670Im RIS seit
25.06.1971Zuletzt aktualisiert am
24.07.2024