RS OGH 2024/6/27 11Os79/71; 12Os111/72; 13Os126/78; 12Os172/81; 12Os31/82; 9Os63/82; 12Os118/82; 10O

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Veröffentlicht am 25.06.1971
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Rechtssatz

Das Gesetz verlangt bei der Fragestellung nicht die Anführung aller jener Umstände des Einzelfalles, in denen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden sollen; eine erschöpfende Beschreibung der Tat ist nicht erforderlich (Spezialisierung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100670

Im RIS seit

25.06.1971

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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