RS OGH 1995/12/6 9Os55/75; 11Os32/78; 9Os73/78; 12Os90/81; 12Os176/81; 11Os159/82; 13Os27/85; 12Os12

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Veröffentlicht am 31.07.1975
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Rechtssatz

Der freiwillige Rücktritt vom Versuch bildet einen Strafaufhebungsgrund, er ist daher zum Gegenstand einer Zusatzfrage zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090535

Im RIS seit

31.07.1975

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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