RS OGH 2024/6/27 10Os71/75; 10Os97/75; 10Os115/75; 11Os154/75; 11Os108/76; 11Os128/77; 13Os135/76; 1

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Veröffentlicht am 09.09.1975
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Rechtssatz

"Allgemein begreiflich" bedeutet, dass die Ursache der Gemütsbewegung sittlich verständlich sein muss und nicht im Charakter des Täters oder in dessen verwerflichen Neigungen oder Leidenschaften, sondern lediglich in äußeren Umständen zu suchen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092138

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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