RS OGH 1976/3/12 11Os4/76, 11Os153/75, 12Os136/76, 12Os167/76, 13Os183/76, 9Os28/77, 13Os74/77, 9Os2

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Veröffentlicht am 12.03.1976
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Norm

StGB §15 D

Rechtssatz

Zur absoluten Untauglichkeit des Versuches wird nach der geltenden objektiven Theorie erfordert, dass die Vollendung der Tat objektiv unter keinen Umständen möglich war, es also auch bei einer generalisierenden, von den Besonderheiten des Einzelfalles losgelösten Betrachtungsweise geradezu denkunmöglich war, dass er zur Vollendung der Tat führen konnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0091245

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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