RS OGH 1997/8/5 12Os107/76, 9Os158/76, 10Os173/76, 13Os7/77, 10Os211/77, 9Os53/79, 11Os39/80, 9Os129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1976
beobachten
merken

Rechtssatz

Einer psychopathischen Veranlagung kommt als Milderungsgrund schon deshalb keine wesentliche Bedeutung zu, weil sich aus ihr gleichzeitig auch die besondere Gefährlichkeit des Täters ergibt, deren Bekämpfung nur durch eine längere Freiheitsstrafe möglich erscheint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090304

Dokumentnummer

JJR_19761012_OGH0002_0120OS00107_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten