RS OGH 2025/5/6 13Os14/77; 13Os181/77; 10Os154/78; 10Os49/80; 13Os49/81; 10Os31/82; 11Os90/82; 10Os1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1977
beobachten
merken

Rechtssatz

Strafsatzändernde Erschwerungsumstände und Milderungsumstände können Gegenstand einer Zusatzfrage nach § 316 StPO sein, sie können aber auch in die Hauptfrage aufgenommen werden.Strafsatzändernde Erschwerungsumstände und Milderungsumstände können Gegenstand einer Zusatzfrage nach Paragraph 316, StPO sein, sie können aber auch in die Hauptfrage aufgenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091034

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten