Rechtssatz
Ein Übergabsvertrag als gemischte Schenkung ohne wirkliche Übergabe des Vertragsgegenstandes bedarf zu seiner Gültigkeit der Notariatsaktform.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019375Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.03.2024