RS OGH 2024/2/20 7Ob590/77; 1Ob221/16f; 5Ob156/21h; 2Ob229/23z

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Veröffentlicht am 30.06.1977
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Rechtssatz

Die Formvorschriften des § 943 ABGB sind nur auf solche gemischte Schenkungen anzuwenden, bei denen das Schenkungselement überwiegt.Die Formvorschriften des Paragraph 943, ABGB sind nur auf solche gemischte Schenkungen anzuwenden, bei denen das Schenkungselement überwiegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019374

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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