Norm
ABGB §1152 C6Rechtssatz
Bestimmung der Höhe des Entgelts für Leistungen, auf das gemäß § 1435 ABGB in Verbindung mit § 1152 ABGB ein Anspruch besteht, gemäß § 273 ZPO. Keine allzuweitgehend analoge Heranziehung von kollektiven Löhnen, wenn die Umstände eher ein familiäres als ein Arbeitsverhältnis nahelegen.Bestimmung der Höhe des Entgelts für Leistungen, auf das gemäß Paragraph 1435, ABGB in Verbindung mit Paragraph 1152, ABGB ein Anspruch besteht, gemäß Paragraph 273, ZPO. Keine allzuweitgehend analoge Heranziehung von kollektiven Löhnen, wenn die Umstände eher ein familiäres als ein Arbeitsverhältnis nahelegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021828Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2020