RS OGH 2025/1/22 6Ob617/79; 1Ob645/86; 4Ob1057/92; 10ObS247/92; 1Ob598/95; 10ObS133/98a; 9Ob175/98w;

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Veröffentlicht am 17.10.1979
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Norm

AußStrG 2005 §32
ZPO §266 B
ZPO §503 Z4 E4c3

Rechtssatz

Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039904

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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