Rechtssatz
Ob der Bereicherungsvorsatz und Schädigungsvorsatz sich auf die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen bezieht oder nur auf eines der angeführten Elemente, ist ohne Bedeutung, zumal Täuschung über beide Elemente keine verstärkte Tatbestandsmäßigkeit bedeutet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094200Im RIS seit
28.11.1979Zuletzt aktualisiert am
11.06.2025