RS OGH 1980/9/4 12Os58/80, 9Os152/80, 12Os31/81, 9Os148/81, 11Os193/81, 9Os207/83, 12Os4/84, 12Os15/

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Veröffentlicht am 04.09.1980
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Norm

StGB §106 Abs1 Z1
StGB §107 Abs2

Rechtssatz

Eine Drohung mit dem Tode ist eine solche, bei welcher der Täter im Bedrohten Furcht vor einem Anschlag auf sein Leben hervorrufen wollte und der Bedrohte den Umständen nach objektiv den Eindruck gewinnen konnte, der Täter sei in der Lage und willens, die Drohung auch wahrzumachen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092878

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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