RS OGH 2025/5/28 8Ob8/81; 2Ob213/82; 8Ob220/82; 8Ob91/82 (8Ob92/82); 2Ob43/84; 8Ob61/86; 7Ob524/87;

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Veröffentlicht am 04.06.1981
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Rechtssatz

Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung; bei der Ausmessung kann daher das Globalbegehren nicht in einzelne, bestimmte Verletzungen beziehungsweise Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0031191

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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