RS OGH 2025/9/10 10Os10/82; 10Os81/82; 13Os129/82; 12Os52/84; 12Os56/84; 14Os117/87; 11Os132/87; 15O

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Veröffentlicht am 16.03.1982
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Rechtssatz

Zurechnungsunfähigkeit schließt wohl (das "biologische" Schuldelement und damit) die Schuldfähigkeit, keineswegs jedoch ein vorsätzliches Handeln im Sinn des § 5 StGB aus.Zurechnungsunfähigkeit schließt wohl (das "biologische" Schuldelement und damit) die Schuldfähigkeit, keineswegs jedoch ein vorsätzliches Handeln im Sinn des Paragraph 5, StGB aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0088967

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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