RS OGH 2021/8/5 5Ob620/82; 1Ob600/89; 1Ob77/08t; 2Ob251/12v; 2Ob84/20x; 2Ob89/21h; 2Ob78/21s

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Veröffentlicht am 13.07.1982
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Norm

ABGB §588 idF ErbRÄG 2015
ABGB §594

Rechtssatz

Die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung erfasst jeweils nur die Zuwendung, auf die sich die Unfähigkeit des Zeugen bezieht. Die Zuwendung ist gültig, wenn noch andere Zeugen in ausreichender Zahl beigezogen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0012507

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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