Norm
StGB §146 CRechtssatz
Unter "Vermögen" ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person zu verstehen; darunter fallen auch Ansprüche aus nichtigen und anfechtbaren Geschäften sowie Leistungen, die jemand für einen unerlaubten Zweck erbringt oder erbringen soll (hier: Erlös aus dem Verkauf von Suchtgift).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094348Dokumentnummer
JJR_19821202_OGH0002_0120OS00107_8200000_001