RS OGH 2026/2/20 12Ns2/83; 12Ns4/84; 12Ns24/84; Bkd33/84; 12Ns24/87; 11Ns6/88; 11Ns4/89; 13Ns23/89;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1983
beobachten
merken

Norm

StPO §72 Abs1

Rechtssatz

Eine bloß subjektive Besorgnis einer Befangenheit begründet die Ablehnung nicht hinreichend (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung 7 zu § 72 StPO).Eine bloß subjektive Besorgnis einer Befangenheit begründet die Ablehnung nicht hinreichend (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung 7 zu Paragraph 72, StPO).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten