RS OGH 2025/12/18 6Ob761/82; 3Ob122/87; 3Ob90/91; 5Ob1085/92; 3Ob43/93; 2Ob28/94; 3Ob1091/94; 5Ob226

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Veröffentlicht am 23.06.1983
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Rechtssatz

Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebensowenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes, die es zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestandes benötigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041342

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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