Norm
ABGB §870 ARechtssatz
Auch ein Vergleich über die Scheidungsfolgen nach § 55a Abs 2 EheG kann wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit (Wucher) angefochten werden.Auch ein Vergleich über die Scheidungsfolgen nach Paragraph 55 a, Absatz 2, EheG kann wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit (Wucher) angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0014757Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021