RS OGH 2012/11/20 6Ob530/85, 7Ob686/88, 5Ob598/88, 6Ob517/90, 8Ob625/90, 1Ob41/92, 1Ob30/94, 4Ob524/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1986
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Wahl der Ermittlungsmethode (Vergleichswertmethode, Ertragswertmethode und Sachwertverfahren) im Einzelfall ist ein Problem der Betriebswirtschaftslehre. Es muss jene Wertermittlungsmethode herangezogen werden, die am besten geeignet erscheint. Bei einem Auseinanderfallen der nach den einzelnen Methoden errechneten Werte ist jedoch zu beachten, dass der Verkehrswert kaum je niedriger sein wird, als der nach der Ertragswertmethode berechnete Wert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056492

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten