RS OGH 2025/11/20 5Ob20/87; 5Ob85/87; 5Ob33/93; 5Ob88/97w; 5Ob2020/96m; 5Ob307/01k; 5Ob46/02d; 5Ob16

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Veröffentlicht am 24.02.1987
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Rechtssatz

Die Behauptungslast und materielle Beweislast für die negative Voraussetzung des § 9 Abs 1 Z 5 MRG (Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters) trifft diesen.Die Behauptungslast und materielle Beweislast für die negative Voraussetzung des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5, MRG (Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters) trifft diesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069725

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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