Rechtssatz
Mit Nichtigkeitsklage können nur Urteile und ihnen gleichgestellte Entscheidungen anderer Art, die abschließend über das Rechtsschutzbegehren absprechen, angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0044341Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024