RS OGH 2024/3/5 3Ob95/88; 8Ob529/90; 2Ob147/97z; 2Ob6/03a; 4Ob105/15t; 1Ob199/23f

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Rechtssatz

Mit Nichtigkeitsklage können nur Urteile und ihnen gleichgestellte Entscheidungen anderer Art, die abschließend über das Rechtsschutzbegehren absprechen, angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0044341

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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