Norm
StPO §283 Abs1 BRechtssatz
Seit der Neufassung des § 283 Abs 1 StPO durch die StGNov 1989, BGBl 242, können nunmehr selbst solche Umstände, die an sich Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO begründen, (auch) mit Berufung geltend gemacht werden.Seit der Neufassung des Paragraph 283, Absatz eins, StPO durch die StGNov 1989, Bundesgesetzblatt 242, können nunmehr selbst solche Umstände, die an sich Nichtigkeit nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, StPO begründen, (auch) mit Berufung geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0099996Im RIS seit
07.12.1989Zuletzt aktualisiert am
27.11.2023