RS OGH 1990/9/11 14Os87/90, 12Os45/04, 13Os52/07g, 13Os105/15p (13Os106/15k), 17Os15/16h, 17Os8/18g,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1990
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Norm

StGB §304 Abs4
StGB §305 Abs2
StGB §307 Abs2
StGB §309

Rechtssatz

In Bezug auf mehrere Geschenke auch desselben Geschenkgebers ist zwar der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB - ungeachtet dessen, dass § 304 Abs 2 StGB nunmehr eine Wertqualifikation normiert - weder im Fall des § 304 StGB noch in den Fällen der §§ 305 und 307 StGB anwendbar, dennoch ist bei mehreren, aus einem einheitlichen (Bestechungsvorsatz) Vorsatz aus demselben Anlass (vom selben Geschenkgeber) gewährten Geschenken für die Ermittlung des durch diese Geschenke vermittelten Vermögensvorteils von deren Gesamtwert auszugehen.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 87/90
    Entscheidungstext OGH 11.09.1990 14 Os 87/90
    Veröff: EvBl 1991/33 S 138
  • 12 Os 45/04
    Entscheidungstext OGH 05.08.2004 12 Os 45/04
    Auch; Beisatz: Wenn die Geschenkgeber den Tatentschluss nicht anlässlich jeder einzelnen Amtshandlung neu fassten, sondern eine (zumindest stillschweigende) Vereinbarung mit den für sie zuständigen Beamten bestand, sie demnach mit von vornherein auf die (noch nicht absehbare) Summe der einzelnen Geschenke gerichteten Vorsatz handelten, haftet der erstgerichtlichen Zusammenrechnung der solcherart aus jeweils ein-und demselben Anlass (gleichsam institutionalisiert) gewährten Geldzuwendungen ein rechtlicher Fehler nicht an. (T1)
  • 13 Os 52/07g
    Entscheidungstext OGH 01.08.2007 13 Os 52/07g
    Auch
  • 13 Os 105/15p
    Entscheidungstext OGH 06.09.2016 13 Os 105/15p
    Auch; Beisatz: Die mit BGBl I 2009/98 (Inkrafttreten am 1. September 2009) neu geschaffene Wertqualifikation des § 307 Abs 2 StGB gestattet keine Zusammenrechnung (§ 29 StGB) der durch verschiedene Taten verschafften Vermögensvorteile. (T2)
  • 17 Os 15/16h
    Entscheidungstext OGH 03.10.2016 17 Os 15/16h
    Auch; Beisatz: Die in § 304 Abs 2 StGB normierte Wertqualifikation gestattet keine Zusammenrechnung der aus verschiedenen Taten erlangten Vermögensvorteile. (T3)
  • 17 Os 8/18g
    Entscheidungstext OGH 26.02.2019 17 Os 8/18g
    Beis wie T3
  • 14 Os 118/19p
    Entscheidungstext OGH 25.02.2020 14 Os 118/19p
    Vgl; Beis wie T2
  • 14 Os 47/20y
    Entscheidungstext OGH 15.12.2020 14 Os 47/20y
    Vgl; Beisatz: Eine Zusammenrechnung findet nur statt, wenn mehrere Einzelakte zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammenzufassen sind. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096174

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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