RS OGH 1990/11/15 7Ob628/90, 8Ob509/91, 8Ob554/91, 1Ob612/91, 1Ob537/92, 1Ob552/93, 2Ob576/94, 2Ob59

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Veröffentlicht am 15.11.1990
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Norm

ABGB §140

Rechtssatz

Mit der Anspannung der Leistungskraft des Unterhaltspflichtigen kann der Unterhalt auf der Grundlage eines zwar tatsächlich nicht erzielten, aber wohl erzielbaren Einkommens bemessen werden. Das Gesetz macht auch keinen Unterschied, ob es sich um einen selbständig oder unselbständig Erwerbstätigen handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047511

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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