Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Betragliche oder in einem Vielfachen des sogenannten Regelbedarfes ausgedrückte absolute Obergrenzen für die Festsetzung eines Kindesunterhaltes sind mit den in § 140 ABGB normierten Bemessungskriterien nicht vereinbar; diese gestatten daher auch keinen allgemeinen "Unterhaltsstopp" beim 2,5 - fachen oder einem sonstigen Vielfachen der sogenannten Regelbedarfsätze.Betragliche oder in einem Vielfachen des sogenannten Regelbedarfes ausgedrückte absolute Obergrenzen für die Festsetzung eines Kindesunterhaltes sind mit den in Paragraph 140, ABGB normierten Bemessungskriterien nicht vereinbar; diese gestatten daher auch keinen allgemeinen "Unterhaltsstopp" beim 2,5 - fachen oder einem sonstigen Vielfachen der sogenannten Regelbedarfsätze.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047458Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2023