- RS0042554">4 Ob 574/94
- RS0042554">1 Ob 574/95
nur: Nur dann, wenn eine bestimmte Tatsache im Vorprozess nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens bildete, sondern lediglich als Vorfrage zu beurteilen war, kommt der Entscheidung dieser Vorfrage im Vorprozess keine bindende Wirkung im folgenden Prozess zu. (T1)
- RS0042554">1 Ob 40/95
nur T1
- RS0042554">4 Ob 581/95
nur T1
- RS0042554">3 Ob 2438/96t
Entscheidungstext OGH 29.01.1997 3 Ob 2438/96t
Auch; nur T1
- RS0042554">4 Ob 187/97x
nur T1
- RS0042554">8 ObA 87/99y
Beisatz: Für die Beurteilung der Qualität als Hauptfrage kommt es ausschlaggebend darauf an, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis als Ganzes Gegenstand der Entscheidung im ersten Prozess gewesen ist. (T2)
- RS0042554">3 Ob 96/01s
Vgl
- RS0042554">5 Ob 205/01k
Vgl auch; nur T1
- RS0042554">10 ObS 176/02h
Auch; nur T1
- RS0042554">9 ObA 104/04s
Auch; nur T1; Beisatz: Hauptfrage in einem Anfechtungsprozess gemäß
§ 106 Abs 2 ArbVG ist, ob das Arbeitsverhältnis durch die Entlassungserklärung aufgelöst wurde oder aber - wegen der Rückwirkung einer erfolgreichen Anfechtung - als fortbestehend anzusehen ist. Als (bloße) Vorfragen zu beurteilen sind hingegen, ob ein gesetzlicher Anfechtungsgrund (hier: Sozialwidrigkeit) vorliegt und ob der Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat. (T3)
- RS0042554">6 Ob 61/05x
Auch; Beisatz: Die Entscheidungsgründe sind für sich allein aber nicht der Rechtskraft fähig. Der Spruch über die Kosten eines Vorprozesses kann keine Bindungswirkung hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses entfalten. Die Begründung der Kostenentscheidung dient nicht zur Abgrenzung des dem Vorverfahren zugrundeliegenden maßgebenden Sachverhalts. (T4)
- RS0042554">3 Ob 66/06m
Auch; nur T1
- RS0042554">7 Ob 56/06w
Auch; nur T1; Beisatz: Eine prozessrechtliche Bindungswirkung im Sinn einer Bindung an den im Vorprozess festgestellten Verteilungsplan ist zu verneinen (hier: Nach den Bestimmungen der §§ 155, 156 VersVG aufgestellten Verteilungsplanes). (T5)
- RS0042554">4 Ob 151/07w
nur T1
- RS0042554">1 Ob 83/08z
Auch; nur T1
- RS0042554">7 Ob 198/08f
Auch
- RS0042554">4 Ob 173/08g
Vgl; Beisatz: Die Rechtskraft einer Entscheidung erstreckt sich nicht auf die Beurteilung von Vorfragen. (T6)
- RS0042554">5 Ob 214/10x
nur T1
- RS0042554">9 ObA 23/11i
nur T1
- RS0042554">7 Ob 214/10m
Auch
- RS0042554">5 Ob 212/10b
Auch; nur T1
- RS0042554">8 Ob 40/14m
Entscheidungstext OGH 30.10.2014 8 Ob 40/14m
Auch
- RS0042554">2 Ob 14/15w
Entscheidungstext OGH 18.02.2015 2 Ob 14/15w
Vgl; Beisatz: Hier: Zentrale Frage der Kausalität in dem aufgrund der Wiederaufnahmsklage beseitigten Urteil nur vorfrageweise beurteilt. (T7)
- RS0042554">7 Ob 60/15x
Entscheidungstext OGH 02.07.2015 7 Ob 60/15x
Auch; Veröff: SZ 2015/68
- RS0042554">1 Ob 28/15x
Entscheidungstext OGH 24.11.2015 1 Ob 28/15x
Auch
- RS0042554">2 Ob 22/17z
Entscheidungstext OGH 23.02.2017 2 Ob 22/17z
Vgl auch
- RS0042554">8 Ob 26/17g
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 8 Ob 26/17g
Auch; nur T1
- RS0042554">9 ObA 37/17g
Auch
- RS0042554">2 Ob 164/17g
Vgl auch; Beisatz: Verletzung der Schadensminderungspflicht ist nur Vorfrage. (T8)
Veröff: SZ 2018/25
- RS0042554">4 Ob 99/18i
Auch
- RS0042554">2 Ob 137/18p
Auch
- RS0042554">7 Ob 132/18i
Auch; Veröff: SZ 2018/92
- RS0042554">3 Ob 181/18s
Auch
- RS0042554">6 Ob 107/19g
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Daher schadet es auch nicht, wenn am Prozess nicht alle Miteigentümer der betroffenen Liegenschaft beteiligt sind. (T9)
Veröff: SZ 2019/100
- RS0042554">8 Ob 4/22d
- RS0042554">4 Ob 70/21d
Vgl; nur T1
- RS0042554">2 Ob 15/22b
Entscheidungstext OGH 27.06.2022 2 Ob 15/22b
- RS0042554">10 ObS 113/22y
Vgl; Beisatz: Hier: Prüfung der Frage, ob und wieviele Schwerarbeitsmonate im betreffenden Zeitraum vorliegen, als – keine eine Bindungswirkung auslösende – Vorfrage für das Bestehen eines Feststellungsanspruchs nach
§ 247 Abs 2 ASVG. (T10)
- RS0042554">10 ObS 104/22z
Vgl; Beis wie T10
- RS0042554">10 ObS 140/22v
Vgl; Beis wie T10
- RS0042554">1 Ob 94/23i
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 27.06.2023 1 Ob 94/23i
vgl; Beisatz: Hier: Zur Bindungswirkung eines Räumungsurteils. (T11)
Anm: Vgl dazu aber:
RS0020806 [T2];
RS0039128.
- RS0042554">10 ObS 16/24m
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 12.03.2024 10 ObS 16/24m
vgl
- RS0042554">2 Ob 51/24z
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.04.2024 2 Ob 51/24z
nur: Die Bindungswirkung der Rechtskraft besteht nur in Bezug auf die im Vorverfahren entschiedene Hauptfrage, nicht aber für eine dort beurteilte Vorfrage. (T12)
Beisatz: Hier: Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung als Vorfrage im Verfahren über das Erbrecht (T13)
- RS0042554">2 Ob 52/24x
Entscheidungstext OGH 23.04.2024 2 Ob 52/24x
vgl; Beisatz nur wie T6
- RS0042554">8 Ob 60/24t
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 8 Ob 60/24t
vgl; nur T1: Hier war das Bestehen einer Dienstbarkeit, welche die Beklagten zur Duldung der auf ihr Grundstück reichenden Erdanker verpflichtet, im Vorprozess, der den Anspruch auf Entfernung dieser Erdanker betraf, als bloße Vorfrage zu beurteilen, sodass eine Bindungswirkung im Prozess über die Einverleibung der Dienstbarkeit zur Duldung dieser Erdanker zu verneinen ist. (T14)
- RS0042554">8 Ob 118/24x
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 05.12.2024 8 Ob 118/24x
vgl
- RS0042554">10 ObS 94/24g
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.03.2025 10 ObS 94/24g
vgl
- RS0042554">8 Ob 151/24z
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 12.08.2025 8 Ob 151/24z
vgl
- RS0042554">5 Ob 141/25h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.12.2025 5 Ob 141/25h
vgl; Beisatz wie T1