Norm
ZPO §528 Abs2 Z2 C6Rechtssatz
Keine analoge Anwendung des im § 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die Zurückweisung von Klagen vorgesehenen Ausnahmetatbestands auf die Zurückweisung von Exekutionsanträgen.Keine analoge Anwendung des im Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO für die Zurückweisung von Klagen vorgesehenen Ausnahmetatbestands auf die Zurückweisung von Exekutionsanträgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112263Im RIS seit
28.07.1999Zuletzt aktualisiert am
24.11.2025