Norm
NPSG §3Rechtssatz
Die bloße Nennung der Anzahl und der Bezeichnung (suchtgifthaltiger) Tabletten ersetzt nicht die erforderlichen Feststellungen über den Stoff und die (große) Menge des Suchtgifts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114428Im RIS seit
12.01.2001Zuletzt aktualisiert am
10.07.2025