RS OGH 2024/10/15 2Ob255/01s; 2Ob127/05y; 2Ob150/06g; 2Ob259/06m; 2Ob242/09s; 2Ob240/10y; 2Ob70/11z;

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Veröffentlicht am 18.10.2001
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Rechtssatz

Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengeldes gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine "Teil-Globalbemessung" auch unter Einbeziehung der derzeit bekannten zukünftigen Schmerzen vorzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115721

Im RIS seit

17.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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