RS OGH 2003/6/4 13Os60/03, 11Os77/04, 13Os112/14s, 13Os64/14g, 13Os45/15i, 11Os29/16y, 13Os3/16i, 13

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Veröffentlicht am 04.06.2003
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Norm

StPO §281 Abs1 Z5a

Rechtssatz

Geht es der Tatsachenrüge nicht um den Verfahrensaspekt unterlassener Beweisaufnahmen (als Instruktionsrüge), so kann sie auf aktenkundiges Beweismaterial nur insoweit gestützt werden, als dieses in der Hauptverhandlung vorgeführt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117749

Im RIS seit

04.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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