RS OGH 2006/9/12 1Ob156/06g, 5Ob116/08g, 5Ob99/09h, 5Ob132/10p, 5Ob232/10v, 3Ob121/12h, 10Ob45/12h,

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Veröffentlicht am 12.09.2006
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Norm

ZPO §477
ZPO §514
ZPO §528 Abs1
AußStrG 2005 §45
AußStrG 2005 §54 Abs2
AußStrG 2005 §66
AußStrG 2006 §66
AußStrG 2005 §71 Abs4

Rechtssatz

Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist dieser Mangel der funktionellen Zuständigkeit vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des Revisionsrekurses als Nichtigkeit, die immer eine erhebliche Rechtsfrage aufwirft, wahrzunehmen; als Folge dessen ist der unzulässige Rekurs gegen den Beschluss erster Instanz zurückzuweisen. Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz gilt auch im Außerstreitverfahren (§ 54 in Verbindung mit § 71 Abs 4 AußStrG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121264

Im RIS seit

12.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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