Norm
ABGB §879 Abs3Rechtssatz
Eine Klausel, wonach der Kreditgeber jederzeit das Recht hat, die Vorführung des Deckungsobjektes an einem von ihm zu bestimmenden Ort zu verlangen, ist als schwerwiegender Eingriff in das Gebrauchsrecht des Kreditnehmers unwirksam im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121944Im RIS seit
19.04.2007Zuletzt aktualisiert am
28.02.2012