RS OGH 2007/10/22 1Ob90/07b, 4Ob18/08p, 7Ob256/08k, 9ObA146/11b, 5Ob224/14y, 4Ob212/18g, 6Ob45/20s,

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Veröffentlicht am 22.10.2007
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Norm

EG Amsterdam Art234

Rechtssatz

Es bleibt grundsätzlich den nationalen Gerichten überlassen, zu beurteilen, ob die richtige Anwendung des EG-Rechts derart offenkundig ist, dass von einer Vorlage abgesehen werden kann. Das Bestehen keines „vernünftigen Zweifels" i.S. „acte clair" ist nicht aus der subjektiven Sicht des jeweiligen nationalen Richters zu prüfen, sondern unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123074

Im RIS seit

21.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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